Gasanschlüsse

Wir sind eine der wenigen Ausführungsfirmen, die bereit sind, nicht nur die technische Lösung zu entwerfen, sondern auch das Projekt und seine Genehmigung bei SPP, a.s. zu erledigen und anschließend auszuführen und komplett dem Auftraggeber zu übergeben.

Wir herstellen:

  • äußere Gasleitungen, Gasanschlüsse
  • wir besorgen das Projekt für den Gasanschluss und seine Genehmigung bei SPP, a.s.
  • Innengasleitungen
  • Leitungen der technischen Gase

Gasanschlüsse

Ein Gasanschluss dient für den Anschluss der Gasanlagen an die öffentliche Gasleitung. Er beginnt mit dem Anschluss an die Gasleitung und endet vor dem Hauptverschluss der Gasanlage. Der Hauptverschluss ist Bestandteil der Hausgasleitung.
Der Gasanschluss wird vom Gaslieferant oder auch von anderen berechtigten juristischen oder natürlichen Personen unter den von ihm festgelegen Bedingungen errichtet. Der Besitzer vom Gasanschluss ist derjenige, der die Kosten für seine Errichtung bezahlt hat. Der Besitzer ist berechtigt, sein Betrieb, die Instandhaltung und Reparaturen zu besorgen. Der Gaslieferant ist verpflichtet, gegen Bezahlung den Gasanschluss zu betreiben, zu warten und instand zu halten, falls es von seinem Besitzer beantragt wird.

  • Grundsätze beim Entwurf der Gasanschlussstrecke
    Jedes Objekt, das eine selbstständige Einheit bildet, soll einen selbstständigen Anschluss haben. Einen gemeinsamen Anschluss können auch zwei Familienhäuser (Doppelhaus) oder getrennte Objekte auf einem Grundstück haben.
    Der Anschluss soll direkt, gerade zur Fahrbahnachse, in welcher die Gasleitung verlegt ist, sein. Zur Umfassungsmauer vom Gebäude, an welchem der Anschluss abgeschlossen ist, muss die Anschlussleitung im Abstand von 1 m senkrecht geführt sein. Falls der Anschluss parallel mit den Gebäudefundamenten geführt wird, muss er im Mindestabstand 1 m von den Fundamenten geführt sein. Die Überdeckung der Anschlussleitung ist min. 0,8 m, max. 1,5 m. Der waagrechte Mindestabstand von sonstigen parallel laufenden Tiefbaunetzen ist 0,4 m, der vertikale Mindestabstand bei der Kreuzung mit sonstigen Leitungen beträgt 0,1 m. Die Neigung von Anschluss erfolgt vorzugsweise zur Gasleitung mit der Mindestneigung von 0,2 %.
    Der Anschlussort wird so vorgesehen, damit der Hauptanschluss der Gasentnahmeeinrichtung den Bedingungen vom Gaslieferant entspricht.
  • Gasanschlussstelle
    Der Niederdruckanschlüsse aus Stahlleitung werden an die Stahlgasleitung mit zwei Arten angeschlossen, und zwar:
  • während der Herstellung der Gasleitung durch Aufschweißen eines Kniestück im Oberteil,
  • an betriebener Gasleitung erfolgt der Anschluss mittels eines, an der Gasleitung vom oben angeschweißten T-Stücks.
    Falls die Gasleitung wie auch der Gasanschluss aus Polyethylen hergestellt ist, kommt ein T-Stück mit den Elektro-Formstücken zum Einsatz.
    Der Mitteldruck-Gasanschluss muss immer mittels eines T-Stücks mit Sattel ausgeführt sein.
  • Die Montageleistungen an den Gasleitungen und Anschlüssen
    Die Bau- und Montageleistungen bei der Herstellung von Gasanschlüssen dürfen nur solche Auftragnehmer ausführen, die für diese Tätigkeit Befugnis haben und solche Mitarbeiter, die die Bedingungen der Qualifizierung erfüllen.
  • Vor der Einleitung der Montageleistungen sind die visuelle Prüfung der Durchgängigkeit von Rohren und ihre Reinigung auszuführen. Das Verschweißen von Rohren wird vor Ort durchgeführt. Die Rohrleitung wird mit den Armaturen und Isolierverbindungen erst nach ihrer Verlegung im Graben versehen.
    Die Rohrleitung muss in der Grabensohle ausgerichtet angeordnet und gleichmäßig unterfüllt und mit verdichtetem Sand verfüllt werden (Abb. 3.5). Bei der Unterbrechung von Montageleistungen und vor der Verlegung der Rohrleitung im Graben müssen alle freien Enden vor Wasser- und Schmutzeindringung abgedichtet sein.
    Die Rohrleitung muss mit der Ausnahme von Armaturen und lösbaren Verbindungen bei der Druckprüfung verfüllt sein. Die Armaturen können erst nach der Ausführung der Druckprüfung, nach der Besichtigung durch den Revisionstechniker und nach geodätischer Vermessung hintergefüllt und verfüllt werden.
    (Abb. 3.5 Lehrtexte Seite 10/Abb. 3 Verlegung der Rohrleitung im Graben)

  • Gasleitungen und Anschlüsse aus Polyethylen Die Verbindung der Rohrleitung aus Polyethylen erfolgt durch Schweißen mit Elektro-Schweiß-Formstücken, mittels Stumpfschweißen und mit mechanischen Verbindungsmuffen.
    Das Stumpfschweißen kann nur bei den Rohren mit Außendurchmesser über D 63 mm eingesetzt werden.
    Das Verschweißen von Polyethylenrohren bis D 63 mm erfolgt ausschließlich mit Elektro-Schweiß-Formstücken.
    Die Verbindung des Anschlusses aus Polyethylen mit der Gasleitung aus Polyethylen kann nur mittels Elektro-Schweiß-Formstücken erfolgen.
    Die Durchführung von Montageleistungen mit Polyethylenrohren, Formstücken und Rohrschalter kann nur bis in die Umlufttemperatur min. +5°C erfolgen.
    In der Sommerperiode sind die Schweißnähte der Polyethylenleitung bei niedrigster Tagestemperatur, in Morgenstunden auszuführen.
    Die Verbindung des Polyethylenteils der Rohrleitung mit metallischem Teil erfolgt mit den Übergangsmuffen.
    Die Anschlüsse, Hausregelstationen

Das Verfahren bei der Errichtung eines Hausanschlusses oder einer Hausregelstation:

  1. Bei SPP, a.s. wird ein Antrag eingereicht (Anschlussverlängerung, Verkürzung, Änderung der Anschlusslage).
  2. SPP bestimmt die technischen Bedingungen: Erstellung der Projektdokumentation; Freigabe der Projektdokumentation bei SPP, a.s.; Vereinbarung der Weise der Übergabe der Gasanlage in die Verwaltung von SPP a.s. (Schenken, Miete, Übergabe gegen Bezahlung).
  3. Der Antragsteller wird von uns über die potentiellen Auftragnehmer informiert, die über die Befugnis verfügen, die Leistungen an den Gasanlagen auszuführen.
  4. Der potentielle Auftragnehmer wird vom Antragsteller angesprochen, dem er die von SPP a.s. festgelegten Bedingungen, genehmigte Projektdokumentation und Baugenehmigung (OHDS) vorgelegt wird.
  5. Es wird ein Preisangebot erstellt.
  6. Nach der Preisbestätigung vom Auftraggeber wird eine vorläufige Rechnung ausgestellt.
  7. Nach der Bezahlung der vorläufigen Rechnung fängt die Firma mit der Ausführung von Leistungen im Umfang nach Bestellung an.
  8. Ausführung.
  9. Wir besorgen die technische Dokumentation, die dem Antragsteller übergeben wird.