Elektrischer Anschluss
Es ist für uns kaum vorstellbar, sich das Leben ohne Strom vorzustellen. Er ist für die Ausrüstung eines Hauses erforderlich. Dieser Anschluss wird bereits beim Bauanfang errichtet, damit es möglich ist, beim Bau einen Mischer und sonstige Maschinen zu nutzen, die die Arbeit erleichtern. Eine Kabelführung im Boden ist kein architektonisches Problem. Die Energielieferanten verlangen von den Antragstellern, die vor haben einen Elektroanschluss zu errichten, einen Zählerschrank an der Grundstücksgrenze einzustellen, also am Zaun oder an der Hausmauer, und zwar bezüglich der Zugänglichkeit für die Mitarbeiter auch im Falle, wenn der Hausbesitzer nicht daheim ist. Solche Einstellung von Zählerschrank ist auch dann erforderlich, wenn eine Rekonstruktion im Haus verläuft und gleichzeitig auch die Innenleitungen ausgetauscht werden.
Zur erforderlichen Ausrüstung eines Hauses gehört auch der Blitzableiter. Er wird nach der Fertigstellung des Rohbaus errichtet, also wenn das Dach komplett fertig ist. Sein Vorhandensein auf dem Dach ist zweckbedingt und es muss fachgemäß geplant und zugleich ausgeführt werden, damit der Erdanschluss funktionsvoll und gefahrlos ist.
Elektrische Anschlüsse
Jeder Energieverbraucher wird an die Leitung vom Stromanbieter mit einem Elektroanschluss angeschlossen. Die Gliederung von elektrischen Anschlüssen erfolgt nach:
1. Art der Herstellung:
2. Spannung:
Ein Elektroanschluss gemäß STN 33 3320:3/2002 beginnt mit einer Abzweigung von der Stromverteilung (Freileitung oder Kabelleitung) in der Richtung zum Anschlussnehmer. Der Anschluss bis 1 kV endet mit einem Anschlusskasten. Er muss plombierbar sein und mit einem Warntafel /*Blitz*/ versehen werden.
Ein Anschlusskasten ist:
Der Schutz im Anschlusskasten erfolgt mit Schraub- oder Messersicherungen und muss mindestens eine Klasse höher sein (der Nennstromreihe gemäß STN 33 0125), als der Schutz vor dem Elektrizitätszähler ist. Die Sicherungen für einzelne Stromabnehmer sind ordentlich zu markieren.
Aufgrund einer gefahrlosen Bedienung und Ausführung von Leistungen muss ein Freiraum mindestens von 0,8 m vor dem Anschlusskasten vorhanden sein.
Der Anschlusskasten kann in manchen Fällen (Garage, Hütte, ) mit einem Verteiler in einer öffentlich zugänglichen Stelle ersetzt werden, in welchem sich die Elektrizitätszähler für mehrere Objekte befinden.
Anschlüsse hergestellt mit Kabelleitung
Falls der Anschluss des Objektes mit einer Kabelverschlingung der Leitung vom Stromanbieter erfolgt, bildet den Anschluss nur der Anschlusskasten, beziehungsweise nur ein Satz von Sicherungen im Verteilungskasten.
Falls es zweckmäßig ist, kann ein Anschlusskasten gleichzeitig auch zum Trennkasten der Schaltanlage sein, wobei ein Kastenteil als Trennkasten und ein Teil als Anschlusskasten verwendet wird.
Falls es zweckmäßig ist, kann ein Hauptsicherungskasten oder Trennkasten der Schaltanlage vom Stromanbieter auch für den Anschluss von mehreren Objekten dienen. Jeder Anschluss von diesen Objekten muss selbstständig erfolgen und sein Schutz muss in diesem Kasten angeschlossen sein. Mindestkabelquerschnitte von elektrischen Anschlüssen sind 4 x 16 mm2 Al bei der Abzweigung im Trenn- oder Sicherungskasten der Kabelleitung aus dem selbstständigen Sicherungselement.
Bei der Errichtung eines Kabelanschlusses mittels der Abzweigung mit einem T-Stück (mit der Zustimmung vom Stromanbieter) beträgt der Mindestquerschnitt
25 mm2.
Der Anschlusskasten ist Bestandteil vom Anschluss. Er wird in der Regel an der Grenze der Liegenschaft des Stromabnehmers so eingestellt, damit sich die Tür und abnehmbare Deckel vom Kabelraum in einem öffentlich zugänglichen Ort befinden.
Die Unterkante soll sich 0,6 m über dem hergestellten Gelände befinden. In Bezug auf örtliche Bedingungen kann er auch höher, bis zu 1,5 m eingestellt sein.
Erfolgt die Abzweigung des Kabelabschluss von der Luftleitung, wird der Anschlusskasten in einer öffentlich zugänglichen Stelle errichtet. Er kann auch auf eine Stütze der Freileitung in der Höhe von 2,5 bis 3 m eingestellt werden.
Falls die Kabelabzweigung von der Freileitung erfolgt, muss dieser Kabel auf dem Freileitungsmast vor mechanischer Beschädigung mit einem Schutzrohr bis in die Höhe mindestens von 2,5 m geschützt sein. In der Stelle der Kabeleinmündung im Schutzrohr sind die Maßnahmen gegen Wassereindringen auszuführen.
Anschlüsse hergestellt mit der Freileitung
Die Freileitungsanschlüsse werden aus isolierten Leitern, Einhänge- oder Stegleiter hergestellt. Die Verwendung von nackten Leitern ist nur in Sonderfällen und mit der Zustimmung vom Stromanbieter zulässig. Die Verwendung von Erdkabeln, eingehängt auf einem Draht oder Seil ist nicht zulässig.
Mindestquerschnitte der Leiter sind 16 mm2 AlFe bei nackten Leitern und 16 mm2 Al bei Einhängekabeln.
Die Anschlussstrecke von letzter Stütze (Dachkonstruktion....) bis zum Anschlusskasten soll möglichst kurz sein. Vorzugsweise erfolgt die Herstellung mit einem Kabel. Weder die Kabel noch die isolierten Leiter dürfen weder unterbrochen noch verlängert werden.
Bei der Errichtung eines neuen Anschlusses muss zum Verlegen des Teils vom Anschluss, der sich am Gebäude befindet, der Außenteil vom Umfassungsmauerwerk verwendet werden.
Bei der Rekonstruktion des Elektroanschlusses kann der ursprüngliche Teil vom Anschluss als Zuleitung nur dann belassen werden, falls er nicht die Innenräume vom Gebäude quert und falls entsprechende Maßnahmen für die Verhinderung einer unberechtigten Stromabnahme getroffen wurden.
Zur Verknüpfung von beiden Teilen der Zuteilung kann es auf letzter Stütze kommen. Die Verbindung der Leiter muss mit einer Isolation geschützt werden und sie muss aus einer öffentlich zugänglichen Stelle sichtbar sein.
Bei der Einmündung der Kabel oder Leiter in der Mauer sind die Maßnahmen gegen Wassereindringung zu treffen.
Der Anschlusskasten wird in einer öffentlich zugänglichen Stelle eingestellt. Vorzugweise ist er auf einem Leitungsmast einzustellen und die Leitung vom Anschlusskasten zum Zählerverteiler wird für die Zuleitung betrachtet. Falls die Stütze der öffentlichen Leitung am Objekt des Stromabnehmers eingestellt ist, die Unterkante des Anschlusskastens soll sich in der Höhe von 2,5 bis 3 m über dem definitiv hergestellten Gelände befinden.